AGB

Auto Service Schulz · Ralf O. S. Schulz · Oppenheimer Straße 127 · 55130 Mainz-Laubenheim

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Auto Service Schulz, Ralf O. S. Schulz (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Werkstattleistungen, Abschleppdienstleistungen sowie Fahrzeugaufbereitung.
  2. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

  1. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag schriftlich, mündlich oder durch Übergabe des Fahrzeugs. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
  2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch Beginn der Arbeiten.
  3. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Kostenvoranschlag

  1. Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Stellt sich bei der Durchführung der Arbeiten heraus, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag voraussichtlich um mehr als 15 % übersteigen wird, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt § 650c BGB.
  3. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann eine angemessene Aufwandspauschale berechnet werden, sofern dies vorab mitgeteilt wurde.

§ 4 Leistungsumfang

4.1 Werkstattleistungen
Der Auftragnehmer führt die beauftragten Reparatur-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der Fahrzeughersteller durch.

4.2 Abschleppdienstleistungen
Der Auftragnehmer stellt auf Anforderung des Auftraggebers einen Abschleppdienst zur Verfügung. Die Leistung umfasst das Abschleppen oder Bergen von Fahrzeugen im vereinbarten Einsatzgebiet. Der Auftragnehmer übernimmt keine behördlich angeordneten Fahrzeugumsetzungen.

4.3 Fahrzeugaufbereitung
Die Fahrzeugaufbereitung umfasst die vereinbarten Reinigungs- und Pflegemaßnahmen. Vorschäden am Fahrzeug (z. B. Kratzer, Dellen, Lackschäden) werden vor Beginn der Arbeiten gemeinsam dokumentiert. Für bereits vorhandene Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 5 Ausführungsfristen

  1. Vereinbarte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände (z. B. verspätete Ersatzteillieferungen, Lieferengpässe, höhere Gewalt) berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Fristverlängerung. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
  3. Gegenüber Verbrauchern bleibt das gesetzliche Recht auf Rücktritt bei erheblichem Verzug unberührt.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise des Auftragnehmers, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Die Vergütung ist mit Abschluss der Leistung und Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig.
  3. Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich. Andere Zahlungsarten bedürfen gesonderter Vereinbarung.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere für Ersatzteile mit hohem Warenwert.
  5. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 BGB).
  2. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zurückzuhalten (Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB bzw. Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB).

§ 8 Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt

  1. Dem Auftragnehmer steht an dem ihm zur Bearbeitung übergebenen Fahrzeug ein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 647 BGB zu, bis alle fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag beglichen sind.
  2. Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.

§ 9 Abholung und Standgeld

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb von zwei Werktagen abzuholen.
  2. Bei schuldhafter Verzögerung der Abholung kann der Auftragnehmer nach schriftlicher Ankündigung ein angemessenes Standgeld berechnen.
  3. Wird das Fahrzeug trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers anderweitig unterzustellen oder verwerten zu lassen.

§ 10 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  2. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen zwei Jahre ab Abnahme.
  3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Für eingebaute Neuteile gilt gegenüber Unternehmern ebenfalls eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
  4. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern gilt eine offensichtliche Mängel betreffende Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB.
  5. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.

§ 11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingendes gesetzliches Recht entgegensteht.
  5. Für Schäden an im Fahrzeug befindlichen Gegenständen (z. B. Wertsachen, Elektronik, persönliche Gegenstände) haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wertgegenstände sollten vor Übergabe des Fahrzeugs entnommen werden.

§ 12 Fahrzeugübergabe und Obhutspflicht

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das ihm übergebene Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
  2. Bei Abschleppdienstleistungen endet die Obhutspflicht des Auftragnehmers mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten.
  3. Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Übergabe auf erkennbare Vorschäden zu prüfen. Vorschäden werden auf dem Auftragsformular oder in einem gesonderten Protokoll festgehalten.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG. Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU gilt das Recht des Aufenthaltsstaats, soweit dieses für den Verbraucher günstiger ist.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Mainz.
  3. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Mainz. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: April 2026